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Das Zivilstandsgesetz, das 1876 aus der neuen Bundesverfassung von 1874 hervorging, trat nach einem Referendum 1876 in Kraft. Es schreibt die Schaffung von Zivilstandskreisen und in der ganzen Schweiz einheitliche Verfahren vor. Das Eidgenössische Statistische Büro ist mit der Zusammenstellung der Informationen auf der Grundlage von individuellen Meldungen betreffend Heiraten, Geburten und Todesfälle beauftragt. Künftig ist jeder Zivilstandsbeamter an der Spitze eines Kreises allein befugt, Urkunden auszustellen und Ehen zu schliessen. Auf der Website des Historischen Lexikons der Schweiz (HLS) finden Sie zusätzliche Informationen über die Geschichte des Zivilstandsamts.
Die Register des Zivilstandsamts werden im Wallis seit 1876 regelmässig geführt. Ihre Konsultation ist streng begrenzt. Die Dokumente stehen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Die Verantwortung für diese Register liegt bei der Dienststelle für Bevölkerung und Migration. Die Dokumente bleiben in ihrem Besitz. Für Informationen und Auskünfte nehmen Sie bitte direkt mit dieser Dienststelle (Dienststelle für Bevölkerung und Migration) Kontakt auf. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können auch mit dem Zivilstandsbeamten ihrer Wohngemeinde Kontakt aufnehmen.