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Die Nachforschungen beginnen im Allgemeinen mit der Konsultation der Register der Pfarreien, in denen die Priester Taufen, Heiraten und Todesfälle eintragen. Das Staatsarchiv Wallis bewahrt die Kopien der alten Register der Walliser Pfarreien auf. Die Originale befinden sich im Eigentum des Bistums von Sitten oder der Abtei von Saint-Maurice. Die Kopien decken den Zeitraum vom XVII. Jahrhundert - selten früher - bis zum XIX. oder XX. Jahrhundert ab. Bis 1876 gelten diese Register der Pfarreien als amtliche Urkunden.
Im Wallis, wie auch in der übrigen Schweiz, wurde das Zivilstandswesen nämlich erst 1876 eingeführt, nachdem mit der neuen Bundesverfassung von 1874 die eidgenössischen Behörden eine gesetzliche Grundlage zur Erfassung der Bevölkerungsbewegungen erhalten hatten.
ACHTUNG – Eine Konsultation ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich: für jedes Konsultationsgesuch eines Registers einer Pfarrei muss die schriftliche Genehmigung des Pfarrers der entsprechenden Pfarrei vorliegen. Für zusätzliche Informationen über die Schutzfristen können Sie folgende Website konsultieren: https://www.vs.ch/web/culture/delais-de-protection
Das Gesuch kann direkt beim Bistum eingereicht werden:
Bistum Sitten
Rue de la Tour 12
Postfach 2124, 1950 Sitten 2
Tel. + 41 27 329 18 18
Fax + 41 27 329 18 36
E-Mail:
Die detaillierte Liste der verfügbaren Register der Pfarreien steht im Staatsarchiv Wallis, in der Datenbank ScopeQuery unter der Rubrik «Sammlungen, Pfarreiregister».